Mit einer Erbschaft Gutes bewirken
Was bleibt, wenn wir eines Tages nicht mehr da sind? Für viele Menschen ist es ein schöner Gedanke, etwas Bleibendes zu hinterlassen und auch über das eigene Leben hinaus Gutes zu tun.
Wenn Sie keine Angehörigen haben oder Ihr Vermögen ganz oder teilweise den Tieren zugutekommen lassen möchten, können Sie unser Tierheim in Ihrem Testament bedenken. Mit einer Erbschaft schenken Sie Tieren, die kein Zuhause haben, eine bessere Zukunft – und helfen dabei, dass sie liebevoll versorgt, medizinisch behandelt und in ein neues Zuhause vermittelt werden können.
Unser Tierheim ist von der Erbschaftsteuer befreit. Das bedeutet: Ihre Zuwendung kommt ohne Abzug der Erbschaftsteuer direkt den Tieren zugute.
Eine Erbschaft ist ein ganz persönlicher letzter Wunsch. Wenn Sie darüber nachdenken, uns in Ihrem Testament zu berücksichtigen, sprechen Sie uns gerne vertraulich an. Wir informieren Sie unverbindlich über die Möglichkeiten.
Hinterlassen Sie etwas, das bleibt – für Tiere, die uns brauchen.